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Marc Pütz-Poulalion

Rechtsanwalt – Partner

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Marc Pütz-Poulalion berät Unternehmen zum Marken- und Designrecht, zum Urheberrecht und zum Wettbewerbsrecht. Seine Tätigkeit umfasst gleichermaßen Gerichtsverfahren, insb. über die Verletzung von Schutzrechten, als auch Amtsverfahren über den Bestand bzw. die Löschung eingetragener Rechte. Er führt für seine Mandanten Verfahren bis zum BGH und in Verfahren über Europäische Schutzrechte bis zum EuGH.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Recht der Gesundheitsprodukte, u.a. im Heilmittelwerberecht, im Kosmetikrecht und allgemein im Recht der Schönheitsprodukte. Er berät Unternehmen umfassend zur Zulässigkeit von Wirkaussagen in der Werbung, sei es zu schönheitsbezogenen Aussagen für Kosmetika oder zu Werbeaussagen für Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Marc Pütz-Poulalion studierte in Köln und Paris mit weiteren Ausbildungsstationen in New York City und Montreal, Kanada. Aus seiner Tätigkeit als Inhouse-Jurist für internationale Markenunternehmen kennt er die Sicht des Unternehmers auf Marken und Markenprozesse. Aus seiner mehr als 20jährigen Tätigkeit als Anwalt in Streitverfahren vor Markenämtern und Gerichten kennt er die Risiken und Fallstricke streitiger Verfahren und weiß, wann man ein Verfahren führen muss, und wann man es besser vermeidet. Er ist fließend dreisprachig (Französisch, Deutsch, Englisch) und führt beim Europäischen Amt (EUIPO) Verfahren in allen drei Sprachen.

In jüngerer Zeit hat Marc Pütz-Poulalion für eine Mandantin in einer Markensache erfolgreich einen sechsstelligen Entschädigungsbetrag durchgesetzt. In einer vielbeachteten Entscheidung des BGH (nach zweimaliger Vorlage beim EuGH) hat er für seinen Mandanten ein wegweisendes Urteil zu Fragen der Tabakwerbung erstritten (BGH & EuGH, Pro Rauchfrei I und Pro Rauchfrei II). Außerdem hat er jüngst die Rückübertragung einer zu Unrecht übertragenen Domain im Wege der einstweiligen Verfügung erstritten. Er war an zahlreichen grundsätzlichen Entscheidungen beteiligt, u.a. zur Durchsetzung von Farbmarken und zur Eintragung einer Fühlmarke.

Er verfügt über besondere Erfahrung in der Übernahme von Verfahren, die in schweres Fahrwasser geraten sind: Prozesse, die ungünstig verlaufen, sei es als Folge einer nicht optimalen Beratung oder Verfahrensführung, sei es durch andere Umstände. Ziel ist, auch in scheinbar verfahrenen Situationen Wege zu finden, die dem Streit eine neue Wendung geben oder die eigene Verhandlungsposition deutlich stärken.

Marc Pütz-Poulalion veröffentlicht regelmäßig zum Markenrecht, Designrecht, zum Domainrecht sowie zum Heilmittelwerberecht.

»Im Marken- und Designrecht liegt der Fokus auf dem Schutz Ihrer Markenidentität und Produkte. Als Rechtsanwalt verteidige ich effektiv Ihre Marke und bewahre die Einzigartigkeit Ihrer Produkte. Von der Verhinderung ähnlicher Markenregistrierungen bis zur entschlossenen Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht – denn die Sicherung Ihrer Marke und Produkte ist keine Option, sondern eine langfristige Investition in den Erfolg Ihres Unternehmens.«

ChatGPT, 2023 n. Chr.

Publikationen und Vorträge (Auswahl)

  • Designrecht: Socken in Pizzakartons
    Anmerkung zu EuG (Siebte Kammer), Urteil vom 06.09.2023 – T-492/22, GRUR-RS 2023, 22934 – Socken in Pizzakartons, in: GRUR-Prax 2023
  • Markenrecht: Verwechslungsgefahr aufgrund klanglicher Zeichenähnlichkeit
    Anmerkung zu BPatG, Beschluss vom 8.3.2023 – 29 W (pat) 514/21, GRUR-RS 2023, 10824 – goki/Xoki, in: GRUR-Prax 2023, 494
  • Heilmittelwerberecht: Zum Begriff des operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs gem. § 1 II c HWG
    Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2022 – 15 U 24/21, GRUR 2022, 1768 – Brazilian Butt Lift, in: GRUR-Prax 2023, 179
  • Markenrecht: Prüfungskompetenz des EuG nach Widerspruch aus bekannter Marke
    Anmerkung zu EuG, Urteil vom 28.4.2021– T-644/19 (EUIPO), VertiLight, in: GRUR-Prax 2021, 479
  • Markenrecht: Zur Aussetzung der Verletzungsklage nach § 148 ZPO bei beantragter Löschung der deutschen Klagemarke
    Anmerkung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.12.2020 – 6 W 126/20, in: GRUR-Prax 2021, 107
  • Markenrecht : La contestation en reféré du dépôt d’une marque contrefaite : le cas de l’Allemagne
    in : Propriété Industrielle – Revue Mensuelle LexisNexis Jurisclasseur – Mars 2012, S. 11 ff (mit M. Bouscant)
  • Markenrecht : La saisie en référé de marchandises contrefaites dans le cadre des salons professionnels en Allemagne (Messeverfügung)
    Institut de Recherche en Propriété Intellectuelle: Tribune Libre, November 2011 (mit M. Bouscant)
  • Domainrecht : L’originalité du système de récupération du nom de domaine en extension <.de > (zone Allemagne)
    in : Revue Lamy Droit de l’immateriel, Juillet 2011, p. 77 et seq. (mit M. Bouscant)
  • Markenrecht : La contestation en reféré du dépôt d’une marque contrefaite : le cas de l’Allemagne
    in: Propriété Industrielle – Revue Mensuelle LexisNexis Jurisclasseur – Mars 2012, S. 11 ff (mit M. Bouscant)
  • Stöckel, Handbuch Marken- und Designrecht (Mitautor)
    Kapitel zu „Domainrecht“ und „Marken- und Produktpiraterie“ (1. bis 3. Auflage, 2004 bis 2013)

Morten Merx

Rechtsanwalt · Partner

 

Marie-Christine Seiler, LL.M.

Rechtsanwältin · Partnerin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Caroline Schmiedel

Rechtsanwältin

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Sabine Bendias

Rechtsanwältin