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Werbung mit Pilotstudien?

Ihr neues Kosmetikprodukt ist eine Innovation. Erste Pilotstudien bescheinigen dem Produkt eine gute Wirksamkeit. Zur Absicherung dieser Erkenntnisse wären weitere Studien erforderlich. Sie wären allerdings mit erheblichen weiteren Kosten verbunden. Sie möchten wissen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie mit den Erkenntnissen aus den ersten Pilot Studien werben können.

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Arzneimittel – und Kosmetik. Für jedes der Gesundheitsprodukte gelten andere Regeln, soweit es um die Werbung mit einer bestimmten Wirkung geht. Der Maßstab für die Kosmetikwerbung ist strenger geworden, aber nach wie vor nicht so streng unter Umständen kann eine Pilotstudie für bestimmte Aussagen als Beleg schon ausreichend sein. Das kommt auch auf die Qualität der Studie an. Wir prüfen Studien und die Aussagen, die sie treffen, regelmäßig unter juristischen Aspekten. Wir übersetzen Erkenntnisse aus Studien in (zulässige) Werbeaussagen. Und wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren, für Wirkaussagen in Ihrer Werbung von Konkurrenten, Verbänden oder Aufsichtsbehörden angegriffen zu werden.

 

Und gerne beraten wir auch schon vor der Durchführung der Studie über etwaige rechtliche Aspekte des Studiendesigns. Damit nicht erst nach Durchführung der Studie auffällt, dass die getroffenen Aussagen nach juristischen Maßstäben nicht hinreichend belegt sind.

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