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Schutz meiner Event-Marke und Lizenzen für Partner

Sie veranstalten in Ihrer Stadt ein weltweit beachtetes Festival. Sie haben ein Logo entwickelt, mit dem Sie national und international für das Festival werben. Das Logo soll auch von Unternehmen genutzt werden, die Waren (z.B. Merchandising) oder Dienstleistungen (Reisen, Touren, Hotels etc.) im Zusammenhang mit dem Festival anbieten. Sie benötigen einen einfachen, einheitlichen Standard-Lizenzvertrag, mit dem Sie regeln, wie und wann Drittanbieter das Logo nutzen dürfen.

Sie betreiben umfangreich Werbung für Ihr Festival, Ihre Kulturveranstaltung, Ihr Konzert oder Ihre Feier. Sie erwarten, dass Dritte im Zusammenhang mit dem Event eigene Leistungen anbieten wollen, von der Gastronomie über die Hotellerie, Transportdienste, Begleitprogramm bis hin zu Merchandising und Co. Natürlich möchten Sie, dass diese Dienstleister auch mit dem Festival-Logo und dem Namen des Festivals oder Sportevents werben. Schließlich ist es auch in Ihrem Interesse, für das Event möglichst breit zu werben, viele Menschen zu erreichen und viele Partner zu gewinnen. Entscheidend ist, dass Sie das letzte Wort darüber haben, wer mit dem Logo werben darf, wer Ihr Partner ist und unter welchen Bedingungen er das Logo benutzen kann (oder irgendwann nicht mehr benutzen darf). Dazu bietet es sich an, einen Standard-Lizenzvertrag aufzusetzen, mit dem Sie nicht nur die Bedingungen für die Nutzung des Logos festlegen, sondern zudem auch die Zahlung von Lizenzen vereinbaren, denn schließlich verdienen die Partner vor allem deshalb, weil Sie das Event überhaupt erst ausrichten. So haben Sie die Kontrolle darüber, wer in welcher Form das Event-Logo nutzt, und wofür und wie es benutzt wird.

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