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Zweimal EuGH und zurück

Nachdem der EuGH auf die wiederholte Vorlage des BGH nunmehr auch über die erste Vorlagefrage entschieden hat, verhandelt der BGH am 27. Juli 2023 um 9.00 Uhr zur Zulässigkeit des Anbietens von Zigarettenpackungen durch Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen (Aktenzeichen I ZR 176/19). Die Klägerseite, ein Nichtraucherverband, wird von Merx Pütz Rechtsanwälte vertreten. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet, weil er für die Darstellung von auf (Ausgabe-) Automaten und damit für die Frage entscheidend sein können, ob die abschreckenden Warnhinweise mit abgebildet sein müssen.