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Wenn Dritte Ihre Produktlinie „ergänzen“ – unter Ihrer Marke

Ihr Damenmode-Label ist erfolgreich am Markt, sowohl online als auch im stationären Handel. Nun entdecken sie unter einer fast identischen Marke Lederwaren: Gürtel, Handtaschen - und Schuhe. Können Sie erfolgreich dagegen vorgehen, obwohl Sie selbst diese Waren gar nicht anbieten? Und welcher ist der beste Weg?

Die Nachahmung Ihrer Marke ist immer auch ein Kompliment. Erfolglose Marken werden nicht nachgeahmt. Auf manche Komplimente würde man aber lieber verzichten.

Die Verwendung Ihrer Marke für ähnliche Waren verletzt Ihre Marke selbst dann, wenn Sie selbst die für diese Waren gar nicht verwenden, Ihre Marke möglicherweise noch nicht einmal für diese Waren geschützt ist. Denn das Publikum wird im Normalfall erwarten, dass eine erfolgreiche Modemarke ihr Produktportfolio auch um Gürtel und/oder Taschen erweitert. In einem solchen Fall dürfte es in der Regel gelingen, ein Verbot durchzusetzen oder Schadensersatz einzufordern. Um zu verhindern, dass es überhaupt hierzu kommt, beraten wir rechtzeitig im Vorfeld dazu, welche möglichen weiteren Produkte vom Markenschutz mit abgedeckt sein sollen, um effektiven Schutz gegen Trittbrettfahrer zu haben – und nicht erst dann, wenn die Produkte schon am Markt sind.

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