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Wenn der beste Kunde und Vertriebspartner wegen meines Produkts abgemahnt wird

Sie sind Hersteller eines erfolgreich eingeführten Nahrungsergänzungsmittels. Ihr Kunde, eine große Handelskette, ist wegen vermeintlich falscher oder fehlender Angaben auf dem Produkt und in der Produktbeschreibung auf der Website abgemahnt worden. Er hat das Produkt vorerst aus dem Regal genommen. Sie benötigen kurzfristig eine Darstellung aller möglichen juristischen Szenarien und Handlungsoptionen sowie eine Darstellung von Chancen, Risiken und Kosten.

In dieser Situation droht Ihnen ein erheblicher Schaden. Wenn Ihr Produkt fehlerhaft gekennzeichnet ist, muss es gegebenenfalls vom Markt genommen werden. In diesem Fall droht nicht nur eine mehrmonatige Unterbrechung bis zur Lieferung neu gekennzeichneter Ware. Es droht auch ein Verlust von Marktanteilen.

Außerdem drohen nicht nur Retouren und Gutschriften, sondern auch Schadensersatzansprüche der Händler. Viele Handelsketten haben in ihren AGB für den Fall, dass ein wegen Mängeln retourniert werden muss, erhebliche Vertragsstrafen vorgesehen. Im schlimmsten Fall droht die Auslistung und der endgültige Verlust von Marktanteilen.

Wichtig ist jetzt, zügig zu handeln und jeden Zug sicher zu führen. Nicht jede Abmahnung ist begründet, und nicht jede begründete Abmahnung führt zwangsläufig zu einer sofortigen Entfernung der Produkte aus dem Vertrieb. Wir beraten und begleiten Sie in dieser Situation. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf, schildern unterschiedliche Szenarien. Unter Umständen kann es besser sein, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Wir bereiten Ihre Entscheidung vor und leiten dann alle erforderlichen Maßnahmen ein.

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