In dieser Situation droht Ihnen ein erheblicher Schaden. Wenn Ihr Produkt fehlerhaft gekennzeichnet ist, muss es gegebenenfalls vom Markt genommen werden. In diesem Fall droht nicht nur eine mehrmonatige Unterbrechung bis zur Lieferung neu gekennzeichneter Ware. Es droht auch ein Verlust von Marktanteilen.
Außerdem drohen nicht nur Retouren und Gutschriften, sondern auch Schadensersatzansprüche der Händler. Viele Handelsketten haben in ihren AGB für den Fall, dass ein wegen Mängeln retourniert werden muss, erhebliche Vertragsstrafen vorgesehen. Im schlimmsten Fall droht die Auslistung und der endgültige Verlust von Marktanteilen.
Wichtig ist jetzt, zügig zu handeln und jeden Zug sicher zu führen. Nicht jede Abmahnung ist begründet, und nicht jede begründete Abmahnung führt zwangsläufig zu einer sofortigen Entfernung der Produkte aus dem Vertrieb. Wir beraten und begleiten Sie in dieser Situation. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf, schildern unterschiedliche Szenarien. Unter Umständen kann es besser sein, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Wir bereiten Ihre Entscheidung vor und leiten dann alle erforderlichen Maßnahmen ein.