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Übereifrige Vertriebspartner, oder: Wenn der Vertriebspartner auf einmal so heißt wie Ihre Marke

Ihr langjähriger Vertriebspartner in Südostasien, mit dem Sie seit vielen Jahren zusammenarbeiten, hat seine Gesellschaft umbenannt. Sie heißt jetzt genauso wie Ihr Produkt, das er für Sie vertreibt. Er erklärt Ihnen begeistert, dass das den Vertrieb des Produkts noch einmal beflügeln werde. Sie haben erhebliche Bedenken, möchten aber mit einem erfolgreichen Vertriebspartner keinen Streit anfangen. Was tun?

Gute Beziehungen zum Vertriebspartner sind wichtig. Er ist derjenige, der Ihre Produkte vor Ort vertreibt. Er kennt den Markt, seine Kunden und deren Bedürfnisse. Sie sind von ihm abhängig. Zugleich muss aber immer klar sein, wer Herr über die Marke ist. Das sind Sie. Wenn seine Gesellschaft so heißt die Ihr Produkt, ist möglich, dass er eigene Rechte an der Marke bzw. an dem Unternehmensnamen erwirbt. Endet die Vertriebsbeziehung später einmal, verfügt er möglicherweise über eigene Rechte, die einem neuen Vertriebspartner den Zugang zum Markt verwehren.

 

Wir verhandeln für Sie eine Lösung. Die Gesellschaft darf weiterhin so heißen. Allerdings ist rechtzeitig geklärt, dass sie bei einem Ende der Vertriebsbeziehung wieder umbenannt wird. Außerdem ist geklärt, dass die Gesellschaft unter dieser Firma ausschließlich Ihre Produkte vertreiben wird und keine Produkte Dritter, um die Marke nicht zu gefährden.

 

Außerdem bietet eine Vereinbarung Möglichkeiten, für einen einheitlichen Marktauftritt sorgen, indem man dem Vertriebspartner auf seinen Wunsch Marketing- und Vertriebsmaterialien zur Verfügung stellt. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung kann dann auch geklärt werden, wie die Benutzung der Marke dokumentiert wird, um bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen eine rechtserhaltende Benutzung nachweisen zu können.

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