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Produktverantwortung im Ausland: Wer steht auf der Verpackung?

Sie haben für Ihr Produkt einen Vertriebspartner für UK gefunden. Wie geht es weiter? Müssen Sie jetzt Produkte mit fremdsprachigen Labels und Verpackungen liefern? Reicht eine Übersetzung? Ist der Importeur anzugeben? Oder kann ich dem Importeur aufgeben, sich selbst darum zu kümmern, dass die Produkte korrekt gelabelt werden?

Wie das Produkt gekennzeichnet werden muss und welche Regeln für den Vertrieb sonst zu beachten sind, richtet sich nach dem in UK geltenden Recht. Benötigen Sie jetzt Beratung im englischen Recht?

Das hängt auch davon ab, was Sie mit Ihrem Vertriebspartner vereinbaren. Deshalb beraten wir Sie schon frühzeitig bei der Anbahnung des Vertriebsvertrags. Erweist sich, dass Sie auch Rat im englischen Recht benötigen, ziehen wir einen fachlich versierten englischen Kollegen zu Rat, damit Sie nicht im Blindflug englische Anwälte finden und mandatieren müssen. Im

Bei der Gestaltung des Vertriebsvertrags spielen viele Fragen eine Rolle: Wie behalte ich die Kontrolle über die Marke, über die Art der Vermarktung, die Vertriebswege oder die Werbung für mein Produkt? Wie minimiere ich meine eigene Verantwortung in einem Markt, den ich nicht kenne? Wer pflegt die Beziehungen zu den Händlern? Wer steht als Inverkehrbringer auf der Verpackung? Und wer ist dafür zuständig, dass Verpackungen, Produktlabel und Beipackzettel den dortigen rechtlichen Anforderungen genügen?

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