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Nationale Marke oder gleich EU-Marke?

Sie sind mit Ihrem Unternehmen schon heute in vielen Ländern tätig. Für Ihr neues Produkt möchten Sie eine neue Marke einführen. Sie erwägen, Sie gleich als Europäische Marke (EU-Marke) zu schützen, weil der Schutz für Deutschland mit umfasst ist. Oder gibt es gute Gründe, beide Marken anzumelden?

Auf den ersten Blick erscheint die Frage banal: Was soll schlecht daran sein, die Marke gleich als EU-Marke anzumelden? Das spart Geld, und man erhält Schutz für 27 Länder „in einem Rutsch“. Auf den zweiten Blick ist die Frage weit weniger banal. Wer eine EU-Marke anmeldet, sieht sich möglichen Gegenrechten aus 27 Mitgliedsstaaten gegenüber. Die Gefahr, dass die Marke wegen älterer Rechte Dritter nicht eingetragen wird, ist deutlich höher. Die Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung der Marke sind anders, insbesondere in quantitativer Hinsicht. Auch bei der Durchsetzung der Marke vor Gericht hat die EU-Marke erhebliche Nachteile: Verfahren werden ausgesetzt, sobald ein Dritter einen Löschungsantrag gegen die Marke stellt, egal ob begründet oder nicht. Damit kann sich das Verfahren gegen den Verletzer bis zum Urteil um viele Jahre verzögern; oft ist er danach zahlungsunfähig. Dagegen gilt für die deutsche Marke die Vermutung der Rechtsgültigkeit, solange sie nicht rechtskräftig gelöscht ist; das erleichtert ihre Durchsetzung. Und das sind nur wenige der Aspekte, die es bei der Wahl zu berücksichtigen gilt. Ganz zu schweigen von der Frage, ob die EU-Marke direkt beim Europäischen Amt angemeldet werden soll oder Schutz über eine IIA-Marke beantragt werden soll. Es lohnt, sich hierüber ausführlich Gedanken zu machen. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie der geeignete ist.

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