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Kann ich vom Gegner Domains mit meiner Marke herausverlangen?

Sie bewerben Ihr erfolgreiches Produkt unter Ihrer Marke. Unter der gleichnamigen .de-Domain betreiben Sie den Onlineshop. Bei einer Recherche stellen Sie fest, dass die .com- und die .info-Domains Ihrem direkten Wettbewerber gehören; sie leiten direkt auf dessen Seite weiter. Sie wollen ihm das verbieten und die Domains für sich selbst haben.

Domains, die aus Marken eines erfolgreichen Konkurrenten bestehen, sind beliebt. Sie bringen Aufmerksamkeit, Traffic und Umsatz. Natürlich möchten Sie die Benutzung dieser Domains unterbinden. Wozu haben Sie schließlich Ihre Marken. Das wird häufig möglich sein. Aber ist es auch möglich, von der Gegenseite die Domains herauszuverlangen oder ihre Löschung zu fordern? Und ist das auch im Eilverfahren möglich? Die Rechtsprechung hat für eine Übertragung der Domain hohe Hürden bestimmt. Nur wenn die Domain mit dem Unternehmensnamen bzw. der Firma identisch ist oder nicht denkbar ist, dass die Domain sonst verwendet werden kann, ohne Ihre Rechte zu verletzen, kommt ein Übertragungs- bzw. Löschungsanspruch in Betracht. Das bedeutet aber nicht, dass man keine Möglichkeit hat, diese Domain auf anderem Wege vom Gegner zu erhalten. Nicht selten gelingt es, eine Situation zu schaffen, in der der Gegner einer Übertragung der Domain doch zustimmt. Es ist oft nur eine Frage der Verhandlungsposition.

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