info@merxpuetz.com +49 89 288 139 0

GxP-Inspektion

Ihre Aufsichtsbehörde hat bei Ihnen eine GxP-Inspektion durchgeführt und Sie sind mit einem festgestellten Mangel nicht einverstanden?

Unter Umständen ist Eile geboten. Denn der Anordnungsbescheid, mit denen Ihnen die Abstellung eines Mangels aufgegeben wurde, wird nach 1 Monat bestandskräftig. Er kann dann in der Regel nicht mehr angefochten werden. Das gilt auch, wenn die Frist zur Mängelbehebung länger als 1 Monat ist.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob die Aufsichtsbehörde den Mangel zu Recht festgestellt hat.

Ergibt die Prüfung, dass eine Anfechtung des Mangels keine hinreichenden Erfolgsaussichten hat oder dass sich eine Auseinandersetzung mit der Behörde um den Mangel nicht lohnt, unterstützen wir Sie dabei, eine für Ihr Unternehmen passende Lösung zu finden, mit der der Mangel abgestellt wird.

Ergibt die Prüfung, dass gute Gründe gegen einen Mangel sprechen, unterstützen wir Sie bei der Diskussion mit der Aufsichtsbehörde. Führt diese zu nichts, vertreten wir Sie in einem etwaigen Widerspruchs- sowie erforderlichenfalls in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Stichwörter