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Das vermeintliche Designrecht des Konkurrenten

Ein großer Einzelhändler möchte bei Ihnen einen Werbeartikel einkaufen, eine spezielle Tasche. Ihr Konkurrent behauptet nun, nur er dürfe die Tasche herstellen, denn er habe sie als Design geschützt. Sie möchten die Tasche trotzdem liefern. Sie möchten wissen, ob das Design wirklich geschützt ist, und ob das eingetragene Design überhaupt wirksam ist.

Bei eingetragenen Designs ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Das Design gewährt seinem Inhaber grundsätzlich ein Recht ab dem Datum der Anmeldung. Allerdings prüft das Amt bei der Eintragung nicht, ob das Design überhaupt schutzfähig ist, oder ob es demjenigen zusteht, des anmeldet. Nicht selten werden Designs eingetragen, die entweder zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht mehr Neuwaren oder bereits von Dritten auf den Markt gebracht oder sonst der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden. In jedem Einzelfall lohnt auch ein genauer Blick. Schützt das vermeintlich ähnliche Design tatsächlich genau diejenigen Elemente, die für Ihr Produkt von Bedeutung sind? Oder sehen sich die Produkte möglicherweise in Merkmalen ähnlich, die für diese Produktkategorie typisch sind? Bevor Sie sich also von einem vermeintlichen älteren Recht eines Konkurrenten von einem guten Geschäft abhalten lassen, sehen wir uns die Sache näher an. Möglicherweise besteht das eingetragene Design vor allem aus heißer Luft.

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