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„Zu jedem Antibiotikum“ – Urteil des OLG München rechtskräftig

Das OLG München hatte auf Antrag von Merx Pütz Rechtsanwälte mit Urteil vom 15.12.2022, Az.: 29 U 386/21, das landgerichtliche Verbot bestätigt, ein Nahrungsergänzungsmittel aus verschiedenen Stämmen von Bifidobakterien und Lactobacillen mit der krankheitsbezogenen Angabe „zu jedem Antibiotikum“ und der irreführenden Angabe „wissenschaftlich geprüft“ zu bewerben. Nachdem die Revision gegen das Urteil zurückgenommen wurde, ist es nun rechtskräftig.