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Viel Käse und doch kein Milchprodukt? Das EUIPO mit löchriger Begründung

Vor dem EUIPO hat sich ein bayerischer Käsehersteller mit Hilfe von Merx Pütz Rechtsanwälte erfolgreich gegen die Löschung seiner Wortmarke gewehrt. Das Amt bestätigte die (umfangreiche) Benutzung der angegriffenen Marke, war aber gleichwohl der Ansicht, die Benutzung gelte nur für „Käse“, nicht für den übergeordneten Begriff der „Milchprodukte“. Mit der Klage beim Gericht soll nun geklärt werden, ob die – quantitativ umfangreiche – Benutzung nicht genügt, um den Schutz für „Milchprodukte“ insgesamt aufrechtzuerhalten.