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‘Got a secret? But how can you keep it? EU Trade Secrets Directive: Implementation status and practical issues in different jurisdictions‘

Seit 26. April 2019 gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943. Vormals waren in Deutschland Geschäftsgeheimnisse und deren Schutz nicht zentral in einem Gesetz geregelt, sondern in Einzelvorschriften, wie beispielsweise im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Strafrecht und Arbeitsrecht.

Geschäftsgeheimnisse sind ein wichtiges Gut für jeden Unternehmer. Um sich erfolgreich am Markt zu positionieren, um sich von Konkurrenten abzuheben. Aber auch um sicherzustellen, die Geschäftsgeheimnisse nicht wieder zu verlieren, beispielsweise bei einem Wechsel der Mitarbeiter. Aber wie schütze ich meine Geschäftsgeheimnisse, welchen Maßnahmen sind rechtlich erforderlich und angemessen? Diese Frage beschäftigt die Praxis zunehmend.

Marie-Christine Seiler hielt am 08. Februar 2024 einen Vortrag über die rechtlichen Anforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Mit Blick auf die Vorgaben des deutschen Gesetzgebers und besonders die Beurteilungen durch die deutschen Gerichte, die sich vermehrt damit beschäftigen. Besonderes Augenmerk lag auf der Zusammenstellung von praktischen Tipps für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen: Was ist (mindestens) zu tun, damit ein Geschäftsgeheimnis als solches angesehen und auch bleibt, und nicht ungewollt offenbart wird? Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir gerne beratend zur Verfügung.